Das Bewachungsgewerbe wechselt zum Innenministerium

9. August 2020

Neue Zuständigkeit für das Bewachungsgewerbe ab 01.07.2020

Seit dem 01.07.2020 ist das Bundesinnenministerium (BMI) die für das Bewachungsgewerbe zuständige Aufsichtsbehörde. Bisher war das Bundeswirtschaftsministerium verantwortlich. Nachdem bereits lange über diesen Schritt diskutiert wurde (mehrere Jahre), hat man ihn jetzt, fast schon überraschend schnell, vollzogen.

Wir erwarten in den kommenden Monaten entsprechende Gesetzesänderungen und sind sehr gespannt, wie sich der Wechsel zum BMI auf die erforderlichen Mitarbeiterqualifikationen und das Bewacherregister auswirken wird. Auch die Beleihung von privaten Dienstleistern durch Behörden könnte in vielen Bereichen umfangreicher gestaltet werden und zu ganz neuen Aufgabenbereichen führen, wie wir es beispielsweise in der Schweiz schon sehen können.

Verbesserungen bei der Qualität von Sicherheitsdienstleistungen sind aus unserer Sicht nur dann absehbar und auch umsetzbar, wenn der Einsatz von Nachunternehmern gesetzlich geregelt wird und die neuen Verantwortlichen den Mut beweisen, intensiv gegen Schwarzarbeit im Bewachungsgewerbe vorzugehen.

Wir beobachten die Situation und halten Sie auf dem Laufenden.

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