Das Bewachungsgewerbe wechselt zum Innenministerium

9. August 2020

Neue Zuständigkeit für das Bewachungsgewerbe ab 01.07.2020

Seit dem 01.07.2020 ist das Bundesinnenministerium (BMI) die für das Bewachungsgewerbe zuständige Aufsichtsbehörde. Bisher war das Bundeswirtschaftsministerium verantwortlich. Nachdem bereits lange über diesen Schritt diskutiert wurde (mehrere Jahre), hat man ihn jetzt, fast schon überraschend schnell, vollzogen.

Wir erwarten in den kommenden Monaten entsprechende Gesetzesänderungen und sind sehr gespannt, wie sich der Wechsel zum BMI auf die erforderlichen Mitarbeiterqualifikationen und das Bewacherregister auswirken wird. Auch die Beleihung von privaten Dienstleistern durch Behörden könnte in vielen Bereichen umfangreicher gestaltet werden und zu ganz neuen Aufgabenbereichen führen, wie wir es beispielsweise in der Schweiz schon sehen können.

Verbesserungen bei der Qualität von Sicherheitsdienstleistungen sind aus unserer Sicht nur dann absehbar und auch umsetzbar, wenn der Einsatz von Nachunternehmern gesetzlich geregelt wird und die neuen Verantwortlichen den Mut beweisen, intensiv gegen Schwarzarbeit im Bewachungsgewerbe vorzugehen.

Wir beobachten die Situation und halten Sie auf dem Laufenden.

Wie sind Ihre Erfahrungen? Schreiben Sie uns in die Kommentare!
von Ioannis Katsyfos 20. April 2026
Prüfungspaket für die 34a Sachkundeprüfung
Fünf Personen lächeln aufgeregt auf einen Laptop in einem Büro. Texteinblendungen werben für eine digitale Lernplattform für §34a GewO.
von Ioannis Katsyfos 8. April 2026
34a Sachkundevorbereitung ONLINE (E-Learning)
Ein Casio-Rechner liegt auf einem Haufen Geld
von Ioannis Katsyfos 7. März 2022
Die Planung von Inhouse-Schulungen fällt vielen Unternehmen zur Zeit schwer. Durch Personalknappheit und Pandemiemaßnahmen sind Schulungen mit größeren Gruppen oft nicht möglich. Dennoch soll die Weiterbildung nicht auf der Strecke bleiben. Ab Mai 2022 bieten wir unseren Kunden einen festen Weiterbildungstag pro Monat in unseren Räumlichkeiten an. So können auch einzelne Personen jeden Monat eine Tagesschulung besuchen. Der Arbeitgeber trägt nur die Kosten der tatsächlichen Teilnehmer und muss nicht für eine gesamte Inhouse-Schulung aufkommen, an der nur wenige Mitarbeiter teilnehmen können. Klingt das für Ihr Unternehmen attraktiv? Wir lassen Ihnen gerne ein Angebot zukommen. Schreiben Sie uns an: info@tharros-sicherheit.de